Neues Beeidigungsgesetz in Berlin

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat das Gesetz zur Neuregelung der Allgemeinbeeidigung von Dolmetschern und Ermächtigung von Übersetzern verabschiedet.

Das Gesetz ist vom 17.12.2009 und wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 33/2009 S. 846 bis 847 vom 30.12.200 - Datum des Inkrafttretens 31.12.2009 veröffentlicht. Den Wortlaut finden Sie entweder im o. a. Gesetz- und Verordnungsblatt oder auf der Internetseite des Abgeordnetenhauses in der Parlamentsdokumentation zur Drucksache 16/2572.

 
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