Neufassung des JVEG

Neufassung des JVEG 

Das JVEG wurde mit Wirkung vom 23.12.2006 geändert.

In einer neuen Fassung des JVEG wurde die Zahlung einer Vergütung, die über die JVEG-Sätze hinausgeht und die prinzipiell auch für Dolmetscher und Übersetzer in Frage kommt, genauer geregelt und außerdem klargestellt, dass keine Kopien für die Handakte mehr abgerechnet werden können. Im 2. Justizmodernisierungsgesetz wurde dazu § 13 erheblich erweitert und in § 7 Abs. 2 Satz 3 das Wörtchen "nur" (Ablichtungen und Ausdrucke aus Behörden- und Gerichtsakten) eingefügt. Die Neufassung gilt seit dem 23.12.06 und ist hier auf der Internetseite in der Rubrik "Infos zum Beruf, Gerichtsdolmetscher/Urkundenübersetzer" zu finden.
 
Topnews

Leitbild

Die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) hat am 30.10.2011 in Dresden einstimmig sein neues Leitbild verabschiedet.  

Weiterlesen...

Weitere Nachrichten

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle

Montag 14.30 bis 17.30 Uhr

Donnerstag 11.00 bis 14.00 Uhr

Freitag 10.00 bis 13.00 Uhr

 

Weiterlesen...

Stammtisch und Jour fixe

Der nächste Stammtisch findet am Dienstag, den 05. Juni 2012 statt.

Ort:   Restaurant Kleisther,
         Hauptstr. 5 - Berlin Schöneberg
         (U-Kleistpark)
Zeit:  19 Uhr

****

Jour fixe der Konferenzdolmetscher

Der nächste Jour fixe  findet am Donnerstag, den 31. Mai 2012 um 19 Uhr statt.

Weiterlesen...