Beeidigung in Brandenburg wieder möglich

Neues Gesetz tritt am 1. September 2009 in Kraft

Am 7. Juli hat der Landtag das „Gesetz zur Neuregelung der allgemeinen Beeidigung von Dolmetschern und Ermächtigung von Übersetzern" verabschiedet. Es tritt zum 1. September 2009 in Kraft. Somit wird auch im Land Brandenburg ab diesem Termin wieder eine Beeidigung/Ermächtigung möglich sein. Kollegen, die bereits in Brandenburg allgemein beeidigt oder ermächtigt waren, können auf Antrag ohne weitere Prüfung nach den Bestimmungen des Gesetzes neu beeidigt werden. Den Text des Gesetzes finden Sie im Bereich „Infos zum Beruf, Informationen für Gerichtsdolmetscher/Urkundenübersetzer".

 

 
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Neues Beeidigungsgesetz in Berlin

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat das Gesetz zur Neuregelung der Allgemeinbeeidigung von Dolmetschern und Ermächtigung von Übersetzern verabschiedet.

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