Neue Vergütungsrichtlinie der Berliner Polizei in Kraft

Neue Vergütungsrichtlinie der Berliner Polizei

Ab dem 02. April 2007 tritt eine neue Richtlinie zur Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern bei Inanspruchnahme durch die Berliner Polizei in Kraft.

Wie das LKA Berlin uns mitteilte, tritt mit Wirkung vom 02. April 2007 die neue Richtlinie zur Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern bei Inanspruchnahme durch die Berliner Polizei (in Fällen, bei denen Sie  nicht im Auftrag oder mit vorheriger Billigung durch die Staatsanwaltschaft herangezogen und somit gemäß JVEG vergütet werden) in Kraft. Diese wird Ihnen nachstehend zur Kenntnis gegeben. Gleichzeitig bittet das LKA, Rechnungen nur noch auf dieser Grundlage abzurechnen.

Ungeachtet dieser auf Initiative des BDÜ-Landesverbandes Berlin-Brandenburg und des VÜD ausgehandelten Lösung empfehlen wir, auf der Grundlage des § 20 Abs. 4 ASOG des Landes Berlin alle Aufträge gemäß JVEG abzurechnen.

André Lindemann
1. Vorsitzender

 

Richtlinie zur Vergütung von Dolmetschern/Übersetzern

 
Topnews

Neues Beeidigungsgesetz in Berlin

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat das Gesetz zur Neuregelung der Allgemeinbeeidigung von Dolmetschern und Ermächtigung von Übersetzern verabschiedet.

Weiterlesen...

Letzte Nachrichten

Stammtisch und Jour Fixe

Stammtisch BDÜ LV BB e.V. - AUGUST
Der nächste Stammtisch findet am Montag, den 9. August 2010 ab 19:00 Uhr im Restaurant Kleisther, Hauptstraße 5, nur wenige Schritte von der U-Bah
nstation Kleistpark entfernt statt.

Jour Fixe der

Weiterlesen...