| Neue Vergütungsrichtlinie der Berliner Polizei in Kraft |
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Neue Vergütungsrichtlinie der Berliner Polizei Ab dem 02. April 2007 tritt eine neue Richtlinie zur Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern bei Inanspruchnahme durch die Berliner Polizei in Kraft. Wie das LKA Berlin uns mitteilte, tritt mit Wirkung vom 02. April 2007 die neue Richtlinie zur Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern bei Inanspruchnahme durch die Berliner Polizei (in Fällen, bei denen Sie nicht im Auftrag oder mit vorheriger Billigung durch die Staatsanwaltschaft herangezogen und somit gemäß JVEG vergütet werden) in Kraft. Diese wird Ihnen nachstehend zur Kenntnis gegeben. Gleichzeitig bittet das LKA, Rechnungen nur noch auf dieser Grundlage abzurechnen. Ungeachtet dieser auf Initiative des BDÜ-Landesverbandes Berlin-Brandenburg und des VÜD ausgehandelten Lösung empfehlen wir, auf der Grundlage des § 20 Abs. 4 ASOG des Landes Berlin alle Aufträge gemäß JVEG abzurechnen. André Lindemann
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